In der Versicherungswelt gab es 2023 eine wichtige Entscheidung, die viele betrifft, aber kaum bekannt ist:
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Rückforderung von Dauerrabatten bei ordentlicher Kündigung gekippt.
Früher war es üblich:
Wer eine Versicherung mit längerer Laufzeit (z. B. 5 Jahre) abschloss, erhielt einen Dauerrabatt. Wer jedoch früher kündigte, musste den „gesparten“ Rabatt oft nachzahlen – manchmal mehrere hundert Euro.
Das ist jetzt vorbei.
In der Entscheidung 7 Ob 140/22y aus dem Jahr 2023 stellte der OGH klar:
„Bei ordnungsgemäßer Kündigung nach Ablauf der gesetzlichen Mindestlaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückforderung eines gewährten Dauerrabatts.“
Konkret heißt das:
Kündigst du deinen Vertrag ordentlich nach 3 Jahren, kann der Versicherer keinen Rabatt zurückfordern.
Eine solche Rückforderung wäre eine unzulässige Vertragsstrafe.
✅ Laufzeitrabatt gewährt? Kein Problem.
✅ Vertrag läuft länger als 3 Jahre? Du kannst zum Ablauf der nächsten Versicherungsperiode ordentlich kündigen, ohne Nachzahlungen befürchten zu müssen.
✅ Alte Rückforderungsklauseln? Diese sind jetzt unwirksam.
Viele Anbieter verzichten inzwischen bewusst auf solche Rabatte oder setzen auf flexiblere Modelle.
Der Grund: Rechtliche Unsicherheiten vermeiden und Kundenbindung verbessern, ohne starre Vertragslaufzeiten.
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